Bett und Schrank teilen

Wer Leistungen nach dem Hartz-IV-Gesetz bezieht, solle künftig nachweisen, dass er bedürftig ist, forderte der stellvertretende Vorsitzende des BA-Verwaltungsrats, Peter Clever [...] Künftig müsse es genügen, wenn “zwei zusammenleben und sich Bett und Schrank teilen”, sagte Clever. Bislang müssen die zuständigen Ämter diesen Nachweis führen und scheitern damit regelmäßig vor Sozialgerichten.
Unterstützt wurde Clevers Vorstoß vom Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium, Jürgen Heike.[...] “Diese Menschen könnten dann zu einer Rückzahlung und einer Geldstrafe verurteilt werden”, ergänzte Heike. Wer kein Geld habe, müsse mit einer Haftstrafe rechnen.

Es wird sicher Gründe haben, warum die Bundesagentur für Arbeit bisher von den Sozialgerichten zurechtgewiesen wurde. Sich Bett und Schrank zu teilen, reicht mitnichten immer aus, um eine eheähnlichen Gemeinschaft zu bilden. Herr Clever. der sich aber mit den Entscheidungswegen eines Rechtsstaates nicht abfinden mag, möchte lieber seine Behörde über alles stellen und meint, mit einer Umkehr der Beweislast mißliebige Entscheidungen von Sozialgerichten zukünftig umgehen zu können.
Jürgen Heike, der als Staatssekretär im bayerischen Sozialministerium Leistungen vom Staat erhält, mag es zwar ganz toll finden, wenn Arbeitslose künftig per se kriminalisiert werden. Und für ihn mag es eine Lösung sein, diese Parasiten und Schmarotzer einfach wegzusperren, das ist aber letztlich eine Milchmädchenrechnung, da der Staat für einen Inhaftierten derzeit wesentlich mehr Geld aufwendet als für einen Hartz-IV-Empfänger. Die Wikipedia spricht von einem Wert von rund 130 Euro pro Tag pro Gefangenen.

2 Kommentare

  1. guan  am 9/1/06 um 01:15

    …es wird zeit für den millionenfachen ‘einriss der bannmeile’! punkt.

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