Als Nachtrag zu Ingo “Internet-Festplatten” Wolf und zum Artikel Zugriff auf Internet-Festplatten hier noch der Hinweis auf eine Pressemitteilung des Innenminsteriums.
“Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes gewährleisten die richtige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit für die Menschen in NRW”, erklärte Innenminister Dr. Ingo Wolf heute in Düsseldorf. “Unsere rechtsstaatlichen Prinzipien drücken sich in einem ausgewogenen Verhältnis zwischen erforderlichen Befugnissen des Verfassungsschutzes zur Terrorismusbekämpfung und der Stärkung von Bürgerrechten durch mehr Transparenz und neue Kennzeichnungs- und Benachrichtigungspflichten aus”, betonte Wolf. Der SPD-Fraktion hielt Wolf entgegen, die geplanten Änderungen des Verfassungsschutzgesetzes nicht verstanden zu haben und die Bürgerinnen und Bürger durch falsche Behauptungen zu verunsichern.
Die nach den Terroranschlägen 2001 verliehenen Auskunftsbefugnisse werden an die neue Bedrohung durch sogenannte “home-grown-Netzwerke” angepasst. Damit beziehen sich die Auskunftsrechte gegenüber Banken und Telekommunikationsunternehmen jetzt auch auf inländische Terroristen (d.h. Terroristen ohne Bezug zu ausländischen Gruppen), von denen Anschläge im Inland drohen. “Es ist nur der Extremist betroffen, von dem schwerwiegende Gefahren ausgehen - wie etwa ein geplanter Anschlag auf eine Synagoge”, erläuterte der Innenminister.
Ich vermute angesichts dessen, was z.B. Heise über den Gesetzesentwurf berichtet, daß Herr Wolf das Grundgesetz und den Rechtsstaat nicht verstanden hat und die Bevölkerung insgesamt stärker überwachen möchte.
Das mangelnde Verständnis des Rechtsstaates besonders in Bezug auf die Unschuldvermutung zeigt sich schon in der Formulierung der Pressemitteilung. “Inländische Terroristen, von denen Anschläge im Inland drohen” würde bedeuten, daß nur Personen, die auch rechtskräftig wegen Terrorismus verurteilt wurden, gemeint sind. Denn andere Personen sind nur des Terrorismus verdächtig. Herr Wolf meint aber auch diese Personen und wirft weiter fleissig mit Nebelkerzen, wenn er etwas von Extremisten und Synagogenanschlägen faselt. Es ist jeder, der aus welchen Gründen auch immer in das Verdächtigungsraster der Verfassungsschützer fällt, von den geplanten, erweiterten Überwachungsmaßnahmen betroffen. Jeder!
Und die näheren Details der Gesetzesvorlage lassen schlimmes ahnen, so soll z.B. ein direkter Zugriff auf den Computer des Bürgers übers Internet legalisiert werden.
Konkret heißt es in der Gesetzesvorlage, dass die Verfassungsschutzbehörde folgende Maßnahmen anwenden darf: “heimliches Beobachten und sonstiges Aufklären des Internets, wie insbesondere die verdeckte Teilnahme an seinen Kommunikationseinrichtungen beziehungsweise die Suche nach ihnen sowie der heimliche Zugriff auf informationstechnische Systeme auch mit Einsatz technischer Mittel.”
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