Linktipps II (Dienstag, 8. Mai 2007)

Der Abbau der Grundrechte geht rasant weiter. Schäuble und Zypries sind sich offenbar einig, die Strafbarkeit bei der Bildung terroristischer Vereinigungen auszuweiten.

Sogenannte Vorfeldhandlungen, die mit geplanten terroristischen Straftaten in Zusammenhang stehen, sollen durch die Einführung der beiden neuen Paragrafen 129c und 129d ins Strafgesetzbuch erfasst werden.[...]
Noch offen ist, ob die Verbreitung terroristischer Anleitungen wie Bombenbaupläne auch ohne Bezug zu konkreten terroristischen Tatplanungen unter Strafe gestellt werden soll. Dem Innenministerium zufolge soll bereits die grundsätzliche Eignung einer solchen Bastelanleitung ausreichen. Das Justizressort prüft das noch.

Und die grundsätzliche Eignung wird dann durch Nachbauen der Staatsanwaltschaft bei einer Anklage geprüft? Oder reicht es, daß man wirre Linien zeichnet und darüber Bombenbauanleitung schreibt? Daß eine Bombenbauanleitung aus dem Internet eher nutzlos ist, hat man an den sogenannten Kofferbombern gesehen. Genausogut hätten die einen Schaltplan irgendeines Elektrogerätes als Vorlage nehmen können.


Und wieder ein Beweis, daß es eine hundertprozentige Sicherheit niemals geben wird.

Der für Sicherheit an US-Flughäfen zuständigen Transportation Security Administration (TSA) ist eine externe Festplatte mit 100.000 Datensätzen über Mitarbeiter abhanden gekommen. Betroffen sind Personen, die im Zeitraum von Januar 2002 bis August 2005 für die Behörde gearbeitet haben.


Im Rahmen der elektronischen Zollabwicklung sollen Zoll und andere Behörden (z.B. Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern und Umweltschutzbehörden oder sogar Polizei und Grenzschutz) der EU-Mitgliedsstaaten vernetzt werden.

Das EU-Zollportal, das einzige elektronische Zugangsportal und der einzig Schalter (”single window”) bieten den Wirtschaftsbeteiligten die Möglichkeit, die Förmlichkeiten in einer Zollstelle und nicht in verschiedenen Grenzkontrollstellen abzuwickeln, wie es derzeit der Fall ist. Dabei müssten Informationen über eine Sendung nur einmal übermittelt werden. In der einzigen Anlaufstelle (”One-Stop Shop”) könnte die Ware vom Zoll und von anderen Behörden (z.B. Veterinärbehörden, Gesundheitsämtern und Umweltschutzbehörden oder sogar Polizei und Grenzschutz) zur gleichen Zeit und am gleichen Ort kontrolliert werden.

Kommentieren

Kommentare mit mehr als 10 Links werden moderiert. Zum Speichern des Kommentars geben Sie bitte in das dafür vorgesehene Feld ZAF ein.