Irreführung bei AS.dent Kräuter-Zahnpasta von Schlecker

Als ich neulich vor mich hinkränkelte und feststellte, daß es etwas ernsteres war als nur allgemeines Schlappsein und dann doch ins Krankenhaus ging, kaufte ich auf dem Weg dorthin noch schnell eine Tube Zahnpasta (wenn man schon keinen Schlafanzug vorzuweisen hat, dann sollte man aber zumindest Zahnpasta dabeihaben).

Da ich nicht allzuviel für dieses kosmetische Erzeugnis ausgeben wollte, habe ich keine Apotheke aufgesucht, sondern - da es hier auf dem Weg zur S-Bahn nichts anderes gibt - habe mir bei Schlecker eine Tube AS.dent Kräuter gekauft (an jeder Straßenecke eine Filiale zu eröffnen, ist natürlich - neben dem Aufkauf von Mitbewerbern - auch eine Möglichkeit, den Marktanteil im Drogeriemarktsektor zu steigern).

Jedenfalls ist mir erst vor kurzem aufgefallen, daß Schlecker bzw. die Württ. Parfümerie Handelsges. mbH in der Schillerstraße 21-27 in 73054 Eislingen als Hersteller der AS.dent Kräuter-Zahnpasta eine mehr als irreführende Angabe für das Produkt macht.
So wird die erfrischende Mundpflege AS.dent Kräuter als Ohne Konservierungsstoffe ausgelobt.

Ein Blick in die Zutatenliste zeigt aber, daß diese Aussage falsch ist.

Dort ist Sodium Methlyparaben (Natrium-Methyl-4-hydroxybenzoat, Natriumsalz des p-Hydroxybenzoesäuremethylester) aufgeführt.
Zahnpasta ist nach §2 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB), das seit Herbst 2005 das noch zu meinen Studienzeiten gültige Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG) abgelöst hat, ein kosmetisches Mittel.

(5) Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die ausschließlich oder überwiegend dazu bestimmt sind, äußerlich am Körper des Menschen oder in seiner Mundhöhle zur Reinigung, zum Schutz, zur Erhaltung eines guten Zustandes, zur Parfümierung, zur Veränderung des Aussehens oder dazu angewendet zu werden, den Körpergeruch zu beeinflussen. Als kosmetische Mittel gelten nicht Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Beeinflussung der Körperformen bestimmt sind.

Die chemische Verbindung Natrium-Methyl-4-hydroxybenzoat ist laut Teil A der Anlage 6 (zu § 3a der Verordnung über kosmetische Mittel (Kosmetik-Verordnung)) als Konservierungsstoff zugelassen (Laufende Nr. 12 4-Hydroxy-benzoesäure, ihre Salze und Ester ausgenommen 4-Hydroxy-benzoesäure-Benzyl-ester) und es ist anzunehmen, daß Sodium Methylparaben aus eben diesem Grund der Zahnpasta AS.dent Kräuter zugesetzt wurde. Denn für einen anderen Zweck als dem der Konservierung liegt gemäß Kosmetikverordnung ja keine Zulassung vor.

Hätten wir in Deutschland eine personell und analytisch gut ausgestattete und funktionierende Lebensmittelüberwachung, dann wäre dieser Mißstand der irreführenden Angabe Ohne Konservierungsstoffe sicher schon gemäß §27 LFGB erkannt worden.

1) Es ist verboten, kosmetische Mittel unter irreführender Bezeichnung, Angabe oder Aufmachung gewerbsmäßig in den Verkehr zu bringen oder für kosmetische Mittel allgemein oder im Einzelfall mit irreführenden Darstellungen oder sonstigen Aussagen zu werben. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor, wenn [...]
3. zur Täuschung geeignete Bezeichnungen, Angaben, Aufmachungen, Darstellungen oder sonstige Aussagen über
b) Eigenschaften, insbesondere über Art, Beschaffenheit, Zusammensetzung, Menge, Haltbarkeit, Herkunft oder Art der Herstellung verwendet werden [...]

Natürlich habe ich keine chemische Analyse der Zahnpasta durchgeführt, so daß es durchaus sein kann, daß herstellerseitig kein p-Hydroxybenzoesäuremethylester (Natriumsalz) zugesetzt wurde, dann ist aber die Zutatenliste falsch, was die Irreführung des Verbrauchers nicht geringer macht.

Eine kurze Recherche im Internet ergab, daß die Württembergische Parfümerie-Handelsgesellschaft mbH schon seit mindestens 2004 als Premium Cosmetics GmbH, ein Tochterunternehmen der Dr. Scheller Cosmetics AG, Eislingen, firmiert (Angaben laut Jahresabschluss und Lagebericht der Dr. Scheller Cosmetics AG vom 31. Dezember 2004). Da fragt man sich, wie alt die Verpackungen der AS.dent Kräuter eigentlich sind.

4 Kommentare

  1. Joker  am 8/10/07 um 06:56

    Sie könnten ja die Lebensmittelüberwachung auf diesen Missstand aufmerksam machen!?

  2. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 8/10/07 um 09:29

    Könnte ich, Herr Joker, aber nachdem ich denen in Hamburg schon mal was zu den abenteuerlichen Berichten auf dieser Seite erzählt hatte und dafür von Pontius zu Pilatus telefonieren musste, anstatt daß das eine zentrale Stelle z.B. beim Ordnungsamt aufnimmt, und das Ganze recht gleichgültig aufgenommen wurde (”Oh, der sich darum kümmert, ist gerade im Urlaub, ich schreib das mal auf, aber am besten, Sie melden sich dann und dann noch mal.”), habe ich keine rechte Lust mehr, mich diesbezüglich mit Hamburger Behörden auseinanderzusetzen. Und wenn ich denen am Telefon sage, ich habe da schon was im Internet drüber geschrieben, dann heißt es bestimmt, die hätten sowas wie Internet gar nicht…

  3. 3967  am 8/10/07 um 18:44

    Na die erklärung ist irgendsie einfach,
    die Behörde kriegt kein Geld dafür die Firma
    anzuzeigen (oder was man da eben macht),
    oder noch schlimmer Sie bekommt Geld fürs nichtstun aus der Wirtschaft….

    Gesetzt auf dem Papier sind in der Praxis immer weniger wert, das gilt nicht nur für das Grundgesetzt…..

  4. Joker  am 8/10/07 um 23:00

    Das kann ich voll und ganz nachvollziehen Herr ZAF - Auch wen es der Behörde nicht’s bringt, wo Herr 3967 wohl recht hat, ist es ihre Aufgabe.

    Was machen die sonst den ganzen Tag?

    Wahrscheinlich Terroristische Lebensmittelvergiftungen aufklären…

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