Linktipps (Donnerstag, 1. November 2007)
Wurde Europa kürzlich um Staaten im (dann wohl bisherigen) Afrika und Kleinasien erweitert? Könnte man jedenfalls meinen, wenn man einen Artikel mit der Überschrift Europas Richter gegen den Terror liest, in dem dann Urteile folgender Staaten erwähnt werden: Großbritannien, Frankreich, Spanien, Marokko, Algerien, Türkei.
Die Märchenstunde um den ePass ist noch lange nicht beendet. Auch der Märchenonkel der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, übt sich in Beruhigungspropaganda.
Glauben ist allerdings nicht wissen. Und gerade bei derart sensiblen Sachverhalten reicht ein Glauben bei weitem nicht aus, das ist besser in der Kirche aufgehoben, wo man an rosa Einhörner o.ä. glauben kann.
Terrorismus ist nicht nur eine gern genutzte Nebelkerze, um den Überwachungsstaat zu perfektionieren, sondern auch, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken bzw. schrittweise ganz zu verbieten.
Die häßliche Fratze eines undemokratischen, totalitären Superstaates Europa wird nach und nach immer offensichtlicher. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit legt z.B. der Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung in Artikel 1 definiert, was als terroristische Straftat zu gelten hat.
Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die unter den Buchstaben a) bis i) aufgeführten, nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften als Straftaten definierten vorsätzlichen Handlungen, die durch die Art ihrer Begehung oder den jeweiligen Kontext ein Land oder eine internationale Organisation ernsthaft schädigen können, als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit dem Ziel begangen werden,
- die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise einzuschüchtern
oder
- öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zueinem Tun oder Unterlassen zuzwingen
oder
- die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören:
a) Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können;
b) Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person;
c) Entführung oder Geiselnahme;
d) schwer wiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung oder einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur einschließlich eines Informatiksystems, einer festen Plattform, die sich auf dem Festlandsockel befindet, einem allgemein zugänglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gefährden oder zuerheblichen wirtschaftlichen Verlusten
führen können;
e) Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln;
f) Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung oder Bereitstellung oder Verwendung von Schusswaffen, Sprengstoffen, atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit biologischen und chemischen Waffen;
g) Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Herbeiführen von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;
h) Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;
i) Drohung, eine der in a) bis h) genannten Straftaten zu begehen.
Ein umfangreicher Streik der Lokführer in Deutschland, der sowohl Personen- und Güterverkehr langfristig lahmlegt und damit die wirtschaftlichen Grundstrukturen des Landes destabilisiert könnte, könnte demnach z.B. schon als Terrorakt aufgefaßt werden.
Was Franco Frattini fordert, findet sich schon anno 2005 in einer Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Rekrutierung von Terroristen - Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft. In dieser Mitteilung wird wiederum auf die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt) verwiesen, um Zensurmaßnahmen zu erlassen. So heißt es z.B. im Artikel 3 Absatz 4:
Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft von Absatz 2 abweichen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Die Maßnahmen
i) sind aus einem der folgenden Gründe erforderlich:
- Schutz der öffentlichen Ordnung, insbesondere Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen,
- Schutz der öffentlichen Gesundheit,
- Schutz der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
- Schutz der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern;
ii) betreffen einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft, der die unter Ziffer i) genannten Schutzziele beeinträchtigt oder eine ersnthafte oder schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser Ziele darstellt;
iii) stehen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen.
Aber auch hier kann man vermuten, daß das Interesse der Massenmedien und damit der breiten Öffentlichkeit an den Zensurbestrebungen der EU ähnlich wie an der oben erwähnten umfassenden Terrorismusdefinition denkbar gering sein wird, so daß sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen der Regulierung und Zensur von Inhalten leider durchsetzen wird.
Deshalb klicken Sie noch mal zum ZAF-Terrorcamp, solange es noch nicht verboten wurde.
Die Studie Grenzschutz und Menschenrechte. Eine europarechtliche und seerechtliche Studie findet sich übrigens hier und Frontex wurde auch schon desöfteren auf dieser Seite erwähnt.
Widerspruchsgeist behindert ja auch nur die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Menschen und wird deshalb von der Wirtschaft und der Politik als Befehlsempfänger gar nicht gern gesehen. Und verhindert die innere Zensur nicht schon das Schlimmste, so setzt man eben auf äußere Zensur, erstmal noch getarnt im Kampf gegen den Terrorismus (s.o.).






otti am 7/11/07 um 17:39
Dieses Land geht nicht am Terror zugrunde, sondern an der Politik.