Linktipps (Donnerstag, 1. November 2007)

Wurde Europa kürzlich um Staaten im (dann wohl bisherigen) Afrika und Kleinasien erweitert? Könnte man jedenfalls meinen, wenn man einen Artikel mit der Überschrift Europas Richter gegen den Terror liest, in dem dann Urteile folgender Staaten erwähnt werden: Großbritannien, Frankreich, Spanien, Marokko, Algerien, Türkei.


Die Märchenstunde um den ePass ist noch lange nicht beendet. Auch der Märchenonkel der Gewerkschaft der Polizei, Konrad Freiberg, übt sich in Beruhigungspropaganda.

“Im alten Pass wurden Veränderungen wahrgenommen, wurden Bilder ausgetauscht oder Leute haben sich so zurecht gemacht, dass sie identisch waren mit dem Bild. Ich glaube, wenn man jetzt die Digitalisierung oder den Chip nimmt, dann ist das weitestgehend ausgeschlossen”, so Freiberg.
Zur Kritik von Datenschützern am neuen Pass sagte Freiberg: “Niemand muss Angst haben, dass da von der Polizei oder vom Staat Missbrauch getrieben wird. Das ist ausgeschlossen.” Im Moment seien die Sicherheitsbehörden den Kriminellen voraus. Es gebe keine Erkenntnisse, dass die auf dem Chip gespeicherten Daten herausgelesen werden könnten. “Heute braucht keiner Angst haben, dass ein Fremder den Pass verfälschen kann oder dass ein Fremder die Daten herauslesen kann.”

Glauben ist allerdings nicht wissen. Und gerade bei derart sensiblen Sachverhalten reicht ein Glauben bei weitem nicht aus, das ist besser in der Kirche aufgehoben, wo man an rosa Einhörner o.ä. glauben kann.


Terrorismus ist nicht nur eine gern genutzte Nebelkerze, um den Überwachungsstaat zu perfektionieren, sondern auch, um das Recht auf freie Meinungsäußerung einzuschränken bzw. schrittweise ganz zu verbieten.

Der dritte Vorschlag behandelt Maßnahmen, die das Internet betreffen. Nach Informationen von Reuters will Frattini den Aufruf zum Terrorismus sowie das Anwerben und das Ausbilden von Terroristen über das Internet EU-weit verfolgen und mit Mindeststrafen belegen. So soll der “öffentliche Aufruf zum Begehen einer terroristischen Straftat” nach EU-Recht in Zukunft strafbar werden, auch wenn dieser nicht zu einem Anschlag führt. Auch “die Verbreitung oder das auf andere Weise der Öffentlichkeit Zugänglichmachen einer Botschaft mit der Absicht, zum Begehen (von terroristischen Handlungen) anzustacheln”, soll im Internet, aber auch ganz allgemein strafbar werden.

Die häßliche Fratze eines undemokratischen, totalitären Superstaates Europa wird nach und nach immer offensichtlicher. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit legt z.B. der Rahmenbeschluss des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung in Artikel 1 definiert, was als terroristische Straftat zu gelten hat.

Jeder Mitgliedstaat trifft die erforderlichen Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die unter den Buchstaben a) bis i) aufgeführten, nach den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften als Straftaten definierten vorsätzlichen Handlungen, die durch die Art ihrer Begehung oder den jeweiligen Kontext ein Land oder eine internationale Organisation ernsthaft schädigen können, als terroristische Straftaten eingestuft werden, wenn sie mit dem Ziel begangen werden,
- die Bevölkerung auf schwer wiegende Weise einzuschüchtern
oder
- öffentliche Stellen oder eine internationale Organisation rechtswidrig zueinem Tun oder Unterlassen zuzwingen
oder
- die politischen, verfassungsrechtlichen, wirtschaftlichen oder sozialen Grundstrukturen eines Landes oder einer internationalen Organisation ernsthaft zu destabilisieren oder zu zerstören:
a) Angriffe auf das Leben einer Person, die zum Tode führen können;
b) Angriffe auf die körperliche Unversehrtheit einer Person;
c) Entführung oder Geiselnahme;
d) schwer wiegende Zerstörungen an einer Regierungseinrichtung oder einer öffentlichen Einrichtung, einem Verkehrsmittel, einer Infrastruktur einschließlich eines Informatiksystems, einer festen Plattform, die sich auf dem Festlandsockel befindet, einem allgemein zugänglichen Ort oder einem Privateigentum, die Menschenleben gefährden oder zuerheblichen wirtschaftlichen Verlusten
führen können;
e) Kapern von Luft- und Wasserfahrzeugen oder von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln oder Gütertransportmitteln;
f) Herstellung, Besitz, Erwerb, Beförderung oder Bereitstellung oder Verwendung von Schusswaffen, Sprengstoffen, atomaren, biologischen und chemischen Waffen sowie die Forschung und Entwicklung im Zusammenhang mit biologischen und chemischen Waffen;
g) Freisetzung gefährlicher Stoffe oder Herbeiführen von Bränden, Überschwemmungen oder Explosionen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;
h) Störung oder Unterbrechung der Versorgung mit Wasser, Strom oder anderen lebenswichtigen natürlichen Ressourcen, wenn dadurch das Leben von Menschen gefährdet wird;
i) Drohung, eine der in a) bis h) genannten Straftaten zu begehen.

Ein umfangreicher Streik der Lokführer in Deutschland, der sowohl Personen- und Güterverkehr langfristig lahmlegt und damit die wirtschaftlichen Grundstrukturen des Landes destabilisiert könnte, könnte demnach z.B. schon als Terrorakt aufgefaßt werden.

Was Franco Frattini fordert, findet sich schon anno 2005 in einer Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Rekrutierung von Terroristen - Bekämpfung der Ursachen von Radikalisierung und Gewaltbereitschaft. In dieser Mitteilung wird wiederum auf die Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr (Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt) verwiesen, um Zensurmaßnahmen zu erlassen. So heißt es z.B. im Artikel 3 Absatz 4:

Die Mitgliedstaaten können Maßnahmen ergreifen, die im Hinblick auf einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft von Absatz 2 abweichen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:
a) Die Maßnahmen
i) sind aus einem der folgenden Gründe erforderlich:
- Schutz der öffentlichen Ordnung, insbesondere Verhütung, Ermittlung, Aufklärung und Verfolgung von Straftaten, einschließlich des Jugendschutzes und der Bekämpfung der Hetze aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Glaubens oder der Nationalität, sowie von Verletzungen der Menschenwürde einzelner Personen,
- Schutz der öffentlichen Gesundheit,
- Schutz der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Wahrung nationaler Sicherheits- und Verteidigungsinteressen,
- Schutz der Verbraucher, einschließlich des Schutzes von Anlegern;
ii) betreffen einen bestimmten Dienst der Informationsgesellschaft, der die unter Ziffer i) genannten Schutzziele beeinträchtigt oder eine ersnthafte oder schwerwiegende Gefahr einer Beeinträchtigung dieser Ziele darstellt;
iii) stehen in einem angemessenen Verhältnis zu diesen Schutzzielen.

Aber auch hier kann man vermuten, daß das Interesse der Massenmedien und damit der breiten Öffentlichkeit an den Zensurbestrebungen der EU ähnlich wie an der oben erwähnten umfassenden Terrorismusdefinition denkbar gering sein wird, so daß sich die EU-Kommission mit ihren Vorstellungen der Regulierung und Zensur von Inhalten leider durchsetzen wird.

Deshalb klicken Sie noch mal zum ZAF-Terrorcamp, solange es noch nicht verboten wurde.


Das Deutsche Institut für Menschenrechte gibt der EU eine Mitschuld am Tod der Flüchtlinge. In einer jetzt vorgelegten Studie “Grenzschutz und Menschenrechte” kritisiert das Institut die fehlende Klarheit über Verpflichtungen und Zuständigkeiten an den EU-Außengrenzen. “Die Pflicht zur Seenotrettung wird nur mangelhaft umgesetzt”, sagt Ruth Weinzierl, eine der Autorinnen der Studie. Schuld daran sei unter anderem, dass sich die Randstaaten der EU wie Malta, Griechenland, Italien oder Spanien mit den Problemen allein gelassen fühlten. Dadurch verzögere sich die Rettung oft um die entscheidenden Stunden oder gar Tage, so Weinzierl.
Für rechtswidrig hält das Institut die gängige EU-Praxis, Bootsflüchtlinge auf hoher See abzufangen und in ihre Ausgangshäfen zurückzubegleiten. Zumal die europäische Grenzschutzagentur Frontex bei dieser “vorgelagerten Migrationskontrolle” zum Teil mit Staaten zusammenarbeite, die Menschenrechte verletzten. Die auf hoher See geretteten Menschen müssten in jedem Fall in einen EU-Staat gebracht werden, um dort ihre Schutzbedürftigkeit zu überprüfen.

Die Studie Grenzschutz und Menschenrechte. Eine europarechtliche und seerechtliche Studie findet sich übrigens hier und Frontex wurde auch schon desöfteren auf dieser Seite erwähnt.


Die Veränderungen werden sehr viel tiefgreifender sein. Es gibt einen Versuch, bei dem in einem Raum ein Foto aufgehängt wurde. Die Person darauf wurde den Versuchsteilnehmern als Beobachter vorgestellt. Während des Experiments war im Verhalten der Teilnehmer etwas Interessantes zu beobachten: Sie versuchten so zu handeln, wie sie glaubten, dass es der Beobachter für richtig hielt. Wenn Menschen überwacht werden, wollen sie konform mit den Werten der überwachenden Autorität agieren. Überwachung fördert die innere Zensur. Sie unterdrückt Widerspruchsgeist. Die große Gefahr ist, dass dies unterbewusst geschieht. Man passt sich an und merkt es gar nicht.

Widerspruchsgeist behindert ja auch nur die wirtschaftliche Verwertbarkeit eines Menschen und wird deshalb von der Wirtschaft und der Politik als Befehlsempfänger gar nicht gern gesehen. Und verhindert die innere Zensur nicht schon das Schlimmste, so setzt man eben auf äußere Zensur, erstmal noch getarnt im Kampf gegen den Terrorismus (s.o.).

1 Kommentar

  1. otti  am 7/11/07 um 17:39

    Dieses Land geht nicht am Terror zugrunde, sondern an der Politik.

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