Neue Einsatzmöglichkeiten für den Bundestrojaner
Immer mehr Unternehmen liefern ihre verfügbaren Datensätze frei Haus und berufen sich später auf menschliches Versagen wie z.B. aktuell die WestLB. Dort schickte eine Mitarbeiterin Datensätze an einen Privatmenschen.
Man kennt das ja, der Druck auf diejenigen, die noch einen Arbeitsplatz haben, ist immens. Da wird unbezahlte Mehrarbeit aus Angst vor Hartz IV zur Regel. Und ehe man sich’s versieht, werden sowieso nie verinnerlichte Datenschutzregeln nicht beachtet. Ich vermute mal, die WestLB hat in ihren von den Mitarbeitern zu unterzeichnenden Datenschutzbestimmungen eine Klausel, daß Datensätze eben nicht wie geschehen mal hier und dahin per E-Mail geschickt werden dürfen; auf der WestLB-Website findet sich bis jetzt leider gar keine Stellungenahme zu dem Vorgang.
Beachtlich finde ich noch folgenden Satz in der Heise-Meldung:
Muß man sich das so vorstellen, daß der Datenschützer an der Tür klingelt und sagt “Ach, hallo, Herr X. Ich bin Herr Y, ein Datenschützer, und wollte Ihnen mal über die Schulter schauen, wenn sie die Datei, die Sie aus Versehen von der WestLB erhalten haben, löschen.”
Ob der Datenschützer sich auch vergewissert hat, daß der Anhang nicht vorher auf der Festplatte, einem USB-Stick oder einer CD gespeichert wurde? Und was ist mit der Mailkopie beim Mailprovider des Privatmannes? Wurde da auch beim Löschen über die Schulter geschaut?
Wie man sieht, ist dieses Prozedere reichlich unproduktiv, sehr personalaufwendig, somit teuer und viel zu unsicher. Die einzige Sicherheit, daß unverlangt zugeschickte Datensätze auch wirklich gelöscht werden, kann nur ein Stück deutsche Qualitätssoftware wie der Bundestrojaner garantieren. Dieser muß zukünftig von allen Bundesbürgern auf ihren Computern installiert werden, um bei derartigen “Datenpannen” sofort und absolut mit hundertprozentiger Sicherheit dafür zu sorgen, daß diese Dateien auf keinen Fall weitergegeben werden können. Wenn genügend Unternehmen mitspielen und wie toll Datensätze an Hinz und Kunz schicken, kommt bestimmt auch bald der Bundesschäuble auf diese famose Einsatzmöglichkeit der heimlichen Online-Durchsuchungen mit dem Bundestrojaner im Interesse der Sicherheit aller Bundesbürger. Dem nur leicht im Vermittlungsausschuß abgeänderten BKA-Gesetz hat der Bundestag heute übrigens zugestimmt.








