Online-Durchsuchungen wird es nur für Verdächtige mit Computern geben
Wie schon angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Online-Durchsuchungen vermutet, wird das als Blaupause verstanden, nun endlich den Bundestrojaner als ultima ratio auf den Weg zu bringen, natürlich mit den ganz, ganz strengen rechtstaatlichen Hürden, die das Bundesverfassungsgericht uns vorgibt (Dieter Wiefelspütz).
Wie ich schon erwähnte, wird wohl der Hinweis auf geplante terroristische Anschläge z.B. durch Absprachen zwischen Verdächtigen über Anschlagsplanungen genügen, um einen Richter von der Notwendigkeit einer Online-Durchsuchung zu überzeugen. Jedenfalls vermutet das BKA-Chef Jörg Ziercke:
Als Szenario reicht für Ziercke da ein in Deutschland lebende[r] Islamist, der in seinem abgeschotteten Umfeld über Anschläge redet, konspirativ Sprengstoff beschafft oder Anschlagsziele auskundschaftet, völlig aus. Als hochkonspirativ sieht Ziercke es dabei an, wenn die Kommunikation der Tatverdächtigen durch den gegenseitigen Zugriff auf E-Mails im Entwurfsstadium erfolgt. Also, lieber Terroristennachwuchs, E-Mails immer verschicken, das ist trotz ggf. gefährlichen Inhalts weniger konspirativ.
Denkwürdig ist auch folgende Aussage von Herr Ziercke:
Wer hätte das gedacht? Online-Durchsuchungen wird es nur geben, wenn der Verdächtige auch Computer benutzt. Ich bin dann schon gespannt, wie eine Online-Durchsuchung des BKA an niemals mit dem Internet verbundenen Computern abläuft.
Zum Einsatz kommen sollen dabei entweder eigene vom BKA entwickelte oder kommerzielle Produkte, das heißt, das BKA kauft dann wohl aus obksuren Quellen den einen oder anderen Trojaner.
Und da das BKA immer hochkonspirativ, unter Ausschluß der Öffentlichkeit arbeitet, erklärt Herr Ziercke die öffentliche Diskussion um Online-Durchsuchungen und Bundestrojaner damit für beendet.





