Früh übt sich…

So wird das aber nix mit der Linken und deren selbstzugedachter Rolle als Partei für Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung; während man bei Bundesentscheidungen diesbezüglich meist annehmbare Positionen vertritt und auch entsprechend im Bundestag abstimmt, möchte man nun in Berlin zusammen mit der SPD eine zentrale Schülerdatei einführen. Und diese geplante Datenbank (der Name Datei erscheint mir immer ein wenig irreführend, Datei klingt nach klitzekleiner Textdatei) hat es in sich; das ist weit mehr als eine aufgepimpte Version bisher schon vorliegender Daten.

Das betrifft nicht nur Namen von Schülern, Geburtsdatum und -ort, Geschlecht und Anschrift, sondern auch Namen, Adressen und Telefonnummern der Erziehungsberechtigten.
Auch Name, Anschrift und Nummer der Schule sollen in das Dossier, dazu Klasse, Lerngruppe und Jahrgangsstufe. Nicht zu vergessen, in welcher Weise der Delinquent der Schulpflicht nachkommt, Aufnahme- und Abgangsdatum, Bildungsgang einschließlich Abschluss. Hinzu kommen die Teilnahme an der ärztlichen Schuleingangsuntersuchung, Art und Umfang außerunterrichtlicher Förderung und Betreuung, nichtdeutsche Herkunftssprache, inwieweit der Schüler zur Zahlung von Lernmitteln verpflichtet ist, Details zum sonderpädagogischen Förderbedarf, Angaben zum beruflichen Bildungsweg.

Wie bekannt wecken einmal angelegte Datenbanken schnell Begehrlichkeiten bei allerlei staatlichen Behörden, weshalb der beste Datenschutz immer noch die Datenvermeidung ist. Schon jetzt ist der Kreis derjenigen, die zugriffsberechtigt sein sollen, immens. Neben der zuständigen Schule sollen dies die bezirklichen Schulämter, Bildungssenat, Jugendämter, Jugendgerichtshilfe, Bewährungshilfe, Gesundheitsämter, bei einer konkreten Gefahr auch die Polizei sein; Interesse an der Datenbank haben auch schon Justiz- und Innensenat geäußert. Das klingt schon jetzt nach einem Faß ohne Boden.

Dabei nimmt Berlin wohl nur die Vorgängerrolle ein, denn umfassende Datenbanken, die zusätzlich noch Kindergarten- und Hochschulzeit abdecken sollen, sind auch bundesweit geplant.

In Zukunft soll es nach dem Willen der Kultusministerkonferenz, wie auch einer Tagung von Datenschützern zu entnehmen war, eine deutschlandweite Datenbank über Schüler sowie über Lehrerschaft geben, die mit “sozialökonomischen Daten über das Elternhaus” bestückt ist sowie die Kindergarten- und Hochschulzeit einbezieht.

Daß derartige Datensätze irgendwann einmal gelöscht werden, glaubt auch nur jemand, der an den Weihnachtsmann glaubt. Besonders, wenn nach der Schulzeit noch die weitere Ausbildung in Hochschulen oder Berufsschulen erfaßt wird, dürfte an einer Löschung wenig Interesse bestehen, sondern vielmehr noch der Wunsch aufkommen, auch das anschließende Berufsleben in einer zentralen Datenbank zu erfassen. Wer schon im Kindergartenalter in einer umfassenden Datenbank erfaßt wurde, hat eventuell auch später nichts dagegen, daß seine Daten möglichst oft gespeichert werden. Es tut ja nicht weh und früh übt sich.

Aber die Einrichtung derartiger Datenhalden geht natürlich streng demokratisch vor sich und die unmittelbar und mittelbar Betroffenen werden ganz, ganz sicher gehört und ihre Befürchtungen und Kritik berücksichtigt. So wie aktuell in Berlin.

Legal, aber ungewöhnlich erscheint die Verfahrensweise, dass die Fraktionen das Gesetz statt des Senates einreichen. Solches nimmt nämlich Zeit zur gründlichen Debatte weg und schließt nahezu aus, dass Beteiligte wie Eltern- und Schülervertretungen hinreichend gehört werden.

[Nachtrag 19:54]
In Hamburg gibt es eine ähnliche Schülerdatenbank schon, dort wurde die allerdings per einfacher Verordnung vom damaligen CDU-Senat anno 2006 beschloßen, wofür es 2007 auch prompt einen Big Brother Award gab (absichtlich der Link auf den Google-Cache, da bei mir die BBA-Seite immer nur die englische Version anzeigt, auch wenn ich JavaScript und Cookies ausnahmsweise zulasse). Ziel war in Hamburg aber wohl vor allem, nicht gemeldete Ausländer ohne Aufenthaltserlaubnis über den Umweg ihrer schulpflichtigen Kinder aufzuspüren.
Die Verordnung nennt als Aufbewahrungsfrist für Schülerdateien 20 Jahre (§4 (2)), also so etwas wie den St. Nimmerleinstag.

[Wer es schafft, den Gesetzesentwurf hier herunterzuladen, darf mir das PDF gern zuschicken (pdf@domainnamen), bei mir kommt da in diversen Browsern nur ein Timeout-Fehler. Vielen Dank an Herrn E. für das PDF.]

6 Kommentare

  1. Kreuvf  am 26/11/08 um 15:07

    “Hochschulzeit abedecken sollen” –> “Hochschulzeit abdecken sollen”

    Wer schon im Kindergartenalter in einer umfassenden Datenbank erfaßt wurde, hat eventuell auch später nichts dagegen, daß seine Daten möglichst oft gespeichert werden. Es tut ja nicht weh und früh übt sich.

    Joar, das ist ein wenig so wie mit der Religion. Wer früh eingetrichtert bekommt, dass es Gott gibt und man an ihn glauben soll und [BLA], der hat es später schwerer sich von dieser Indoktrinierung zu lösen.

    Irgendwo hatte ich das mal als Ergebnis einer Forschung gelesen, aber ist ja auch egal, leuchtet imho sowieso ein ^^

    Solches nimmt nämlich Zeit zur gründlichen Debatte weg und schließt nahezu aus, dass Beteiligte wie Eltern- und Schülervertretungen hinreichend gehört werden.

    Ja, und? Das würde die ganze Regiererei und Grundrechteverletzerei ja auch total verkomplizieren, wenn da jeder mitreden darf! Vor allem sollten wir auch viel mehr auf Politiker hören und überhaupt, was bilden die sich eigentlich ein an den edlen Motiven der gewählten Volksvertreter, die ja bekanntlich nur ihrem Gewissen unterworfen sind und auch danach handeln, zu zweifeln?

    (Btw bin ich mal gespannt, ob Blockquote funktioniert xD)

  2. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 26/11/08 um 19:34

    Danke, Herr Kreuvf.

    Ja, das mit der Religion ist bei mir auch total in die Hose gegangen trotz Taufe und Religionsunterricht, den man leider erst in späteren Schuljahren abwählen bzw. durch Philosophie ersetzen konnte.

  3. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 26/11/08 um 20:28

    Und, Herr Kreuvf, was das Durchregieren angeht, da müsste Ihnen eigentlich der Hamburger Weg (s. Nachtrag) zusagen. Verordnungen kann ein Ministerium ganz allein beschließen, da redet wenigstens kein Parlament rein, ganz zu schweigen vom doofen Volk, das sich doch gefälligst einfach regieren lassen soll.

  4. corax  am 26/11/08 um 21:33

    Schau dir hier mal Kommentar # 27 an. Da wird einem ja schlecht.

  5. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 26/11/08 um 22:10

    Oh, da fehlen mir ob der Monstrosität des Vorhabens in den Niederlanden die Worte. Vor allem, wenn man sich mal die Liste im dort angegebenen PDF anschaut.

    Das was der Kommentator da als Beispiele anführt, klingt eher so, als ob jemand eine Datei anlegen möchte, die speziell für Pädophile interessant ist. Und das Mißbrauchspotential einer derartig umfangreichen Datenbank wird enorm sein.

    Geplant war das elektronische Kinderdossier in den Niederlanden wohl schon 2005.

  6. corax  am 26/11/08 um 23:20

    Über 1.000 zu registrierende Merkmale pro Person, Wahnsinn. Ich frag mich warum die Bevölkerung das zulässt, würde man versuchen aufzuschreiben wie die Schambehaarung von meinem Kind aussieht ich würde Amok laufen.

    Und wieso werd ich das Gefühl nicht los sowas blüht uns hier auch bald?

    Der Kommentator in deinem verlinkten Beitrag ist vermutlich inzwischen arbeitslos oder Staßenkehrer nehm ich mal an? ;–)

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