The Great Firefall of Europe inklusive EU-Trojaner, Zensur und was es sonst so an Überwachungsmaßnahmen gibt

Der Vorteil des undemokratischen Staatengebildes Europäische Union ist bekanntlich, daß sich über den Umweg Brüssel viele Forderungen, die nie oder nur sehr schwer nationale Parlamente passieren würden, problemlos durchdrücken lassen. So z.B. eine allumfassende Überwachung der Kommunikation des Internets wie es der Rat der Minister der Europäischen Union nun in einem Rahmenbeschluß plant. Und, das wird Herrn Schäuble freuen, eine Art EU-Trojaner ist auch vorgesehen.

Und das Internet ist wirklich zu einer Kloake der Kriminalität, des Kinderschändens und unzähliger Straftaten verkommen. Also ähnlich wie die katholische Kirche, nur ohne das ganze salbungsvolle Brimborium.

Die Internetkriminalität stellt zunehmend eine Bedrohung für unsere Gesellschaft dar. In den Mitgliedstaaten der EU werden jeden Tag Tausende von Angriffen auf Informationssysteme verübt. Viren, die den Datendiebstahl von Personalcomputern erleichtern sollen, Spam, Identitätsdiebstahl und Kinderpornografie breiten sich immer mehr aus. Aktuellen Berichten zufolge hat sich die Zahl der im Internet verfügbaren Bilder von sexuell missbrauchten Kindern in den vergangenen fünf Jahren vervierfacht, und bei jeder zweiten Straftat im Internet geht es um die Herstellung, die Verbreitung oder den Verkauf von Kinderpornografie.

Wahrscheinlich sind nun statt wie vor fünf Jahren 1000 Bildern mit Kindermißbrauch 4000 zu finden. Absolute Zahlen oder gar eine Quelle für diese abstruse Schätzung werden natürlich ebensowenig genannt wie zum Vergleich die Quote der Zunahme sämtlich verfügbarer Bilder der letzten fünf Jahre.

Mit Kinderpornos als Totschlagargument tingelt aktuell bekanntlich auch Super-Uschi durch die Presse, die EU geht aber noch etwas weiter und verhilft auch dem Terrorismus wieder zu Ehren.

Ziel des Plans ist es, gegen die “unterschiedliche Vergehen, die mit elektronischen Netzwerken begangen werden”, vorgehen zu können. Genannt werden in erster Linie Kinderpornografie, jede Form sexueller Gewalt, jede Art des Terrorismus und große Angriffe auf Informationssysteme. Auch die “traditionellen Straftaten, die mit dem Internet begangen werden, wie Identitätsdiebstahl, betrügerische Verkäufe, finanzielle Angebote, illegaler Handel besonders mit Drogen und Waffen”, sollen mit der neuen Strategie besser bekämpft werden.

Schaut man sich den Council Conclusions on a Concerted Work Strategy and Practical Measures Against Cybercrime genauer an, dann ist mit any act of terrorism alles das gemeint, was der Rahmenbeschluß des Rates vom 13. Juni 2002 zur Terrorismusbekämpfung (2002/475/JI) als solchen definiert. Die Terrorismusdefinition des genannten Rahmenbeschlusses wurde schon desöfteren erwähnt.
Und mit any act of terrorism hat man quasi einen schönen Gummibegriff hinterlegt, unter dem man mit ein wenig Phantasie alles fassen kann, was der herrschenden Elite nicht gefällt. Das ist nur noch scheinbar rechtsstaatlich, der Unterschied zur Volksrepublik China wird bezüglich des Internetverkehrs immer marginaler.

Kurzfristig sollen auch nationale Regelungen für Cyberpatrouillen entwickelt werden, um Informationen, vor allem über verwendete Pseudonyme, europaweit auszutauschen. Für die “Online-Fahndung nach Tätern” müsse der Internetverkehr überwacht werden.

Cyberpatrouillen kennt man schon aus China, dort sehen die wie infantile Cartoon-Figuren aus, da macht dann der Bevölkerung auch das Überwachtwerden und das Denunzieren mehr Spaß.

Wo allerdings die Bedrohung durch das Internet liegen soll, wenn man Sachen wie dies hier (man beachte auch die Empfehlung “Kunden, die diesen Artikel gekauft haben, kauften auch:” und die Beschreibung und Bewertungen dieser Empfehlung) ganz einfach bestellen kann, ist mir weiterhin unklar … oder das … oder das … wir brauchen sofort eine Vorratsdatenspeicherung für Post- und Paketdienste!!!EINSELF!!!! [letzteres im Heiseforum entdeckt]

8 Kommentare

  1. Wunderlaus  am 3/12/08 um 00:33

    Wer sagt eigentlich, dass man seine Pseudonyme nicht auch mal wechseln kann?

    Was die Bücher angeht, so sind diese glücklicherweise nach wie vor legal zu erwerben. Selbst die Anleitung zur Herstellung von Sprengstoff ist nicht verboten. Warum auch? Der Umgang mit Sprengstoff bedarf allerdings der Erlaubnis.

    Strafbar ist weiterhin seit kurzem die Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung von Gegenständen in denen unter Verwendung von explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann. Über Sinn und Unsinn einer solchen Vorschrift lässt sich trefflich streiten.

  2. Kai  am 3/12/08 um 10:52

    Besser ist noch das: zwei Sprengstoffbücher auf einmal, die gekauft wurden. Wann rückt das MEK/SEK/Superman aus?:

    http://www.amazon.de/Die-Chlor.....66-1724312

  3. henteaser  am 3/12/08 um 14:37

    “Gegenstände[,] in denen unter Verwendung von explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden” können? Also zum Beispiel Kleintransporter, Koffer, Frachtcontainer oder Parkhausschrankensysteme?

    Wie lange wird Deutschland mit diesen Beschränkungen wohl noch ExportweltmeisterIn bleiben?

    Schneier meint zu solchem und ähnlichem - movie plot threats genannten - Schwachsinn:

    “[T]errorism is rare. If a bunch of men with guns and grenades is all they really need, then why isn’t this sort of terrorism more common? Why not in the U.S., where it’s easy to get hold of weapons? It’s because terrorism is very, very rare.”

  4. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 3/12/08 um 22:09

    Pseudonyme wechseln? Wer das macht, hat etwas zu verbergen und lädt sich auch kleine Kinder aus dem Internet, Herr Wunderlaus!

    Strafbar ist weiterhin seit kurzem die Anleitung oder Aufforderung zur Herstellung von Gegenständen in denen unter Verwendung von explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann.

    Das klingt in der Tat völlig unsinnig. Als ob man als Nachwuchsterrorist nicht selbst darauf käme, daß man die Explosionswirkung bzw. das tödliche Potential einer Bombe noch verstärken könnte, wenn man diese zusammen in einer Umhüllung mit anderen Gegenständen wie z.B. Nägeln, kleineren Steinen, Puppenstubenmessern oder anderen Sachen, die relativ klein sind und eine destruktive Wirkung auf Menschen oder Gegenstände (je nach Anschlagsziel) haben, explodieren läßt. Zur Not findet man dazu auch Anregungen in Romanen oder Filmen. Ja, selbst in den Nachrichten sollen schon mal Splitterbomben erwähnt worden sein.

    Ach, ein aufmerksamer Leser schickte mir noch diesen Link zu Google Books:
    http://books.google.de/books?i.....lt#PPP1,M1
    Ich sehe dort allerdings meist nur einen Hinweis auf gewisse Anzeigebschränkungen. Findet jetzt eigentlich auch eine Hausdurchsuchung bei Herrn Google statt wegen Bombenbauanleitungen im Internet und so?

  5. Zunderhaus  am 4/12/08 um 00:02

    Hut ab, Herr ZAF, da treffen Sie den Kern der Sache ganz ohne sich strafbar zu machen. Im Zitat geht es ja nur um die Anleitung zur Auslösung der Explosion, nicht etwa die Anleitung zur Verschärfung der Wirkung der Explosion. Die dürfte weiterhin erlaubt sein.

  6. bombjack  am 4/12/08 um 19:04

    Punkt 1: zum Begriff Gegenstände in diesem Falle § 1 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a vgl.
    http://www.bundesrecht.juris.d.....2/__1.html

    und im “Unterabschnitt 2″ den Punkt 1.2.5.
    auf http://www.bundesrecht.juris.d....._1_79.html

    d.h. [...]Tragbare Gegenstände bei denen leicht entflammbare Stoffe so verteilt und entzündet werden, dass schlagartig ein Brand entstehen kann, oder in denen unter Verwendung explosionsgefährlicher oder explosionsfähiger Stoffe eine Explosion ausgelöst werden kann.[...]

    Allerdings unter der Vorraussetzung, daß diese tragbaren Gegenstände ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen.

    Stellt sich die Frage, ab wann letztere Vorraussetzungen eintreten? Z.B. wäre ein großer Kanonenschlag durchaus geeignet die Angriffs- und Abwehrfähigkeit von Menschen herabzusetzen, nur erfüllt er nicht die “ihrem Wesen nach” Vorraussetzung meiner Meinung nach. Im Gegensatz dazu würde eine Stun-Granate (Blendgranate) würde aber unter den gesamten Passus fallen.
    Folglich dürfte ich nun hier Anleiten wie man einen Kanonenschlag baut, aber nicht wie man eine Blendgranate herstellt.

    Punkt 2: “§ 40 Verbotene Waffen
    (1) Das Verbot des Umgangs umfasst auch das Verbot, zur Herstellung der in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.4 bezeichneten Gegenstände anzuleiten oder aufzufordern.”

    Ab wann ist etwas eine Anleitung? Wie genau muß diese sein? Für einen Feuerwerker (Kampfmittelräumdienst), einen Chemiker, Pyrotechniker und für Absolventen des Terrorcamps usw. werden vermutlich Texte mit relativ wenig Informationen ausreichen um als “Anleitung” zu fungieren, für Lieschen Müller, Joe SixPack und Co. muß die Sache noch etwas genauer sein….

    Mit anderen Worten man sieht die Sache ist windelweich und völlig unbestimmt und diverse LKAs sehen das auch anders wie man unter http://www.burks.de/burksblog/.....zt-wissen/

    bombjack

  7. Herr Tony, der Besitzstandswahrer  am 11/12/08 um 16:22

    “… breiten sich immer mehr aus.” Bei sowas würde in der Wikipedia gleich (zurecht) gefordert werden, man möge doch bitte eine Quelle angeben.

    Und wenn das allgemeine Daten-Volumen immer mehr steigt, weil ganz einfach immer mehr Leute immer mehr im Internet machen, warum sollte das bei “unerwünschten” Angelegenheiten anders sein?

    Ich muss gerade dran denken wie man in den USA (ich glaube es war in New York) vor gut 100 Jahren versucht hat Kinos zu verbieten. Man ist ja immer versucht Dummheit zu unterstellen, aber da macht man es sich zueinfach, fürchte ich…

  8. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 16/12/08 um 10:38

    Die Parallelen zwischen damals, als Filme ein noch relativ neues Medium waren, und heute sind sowieso erschreckend, wenn man sich mal mit der Thematik beschäftigt, Herr Tony. Hier hatte ich das schon einmal erwähnt.

    Meistens ist es keine Dummheit die hinter den Zensur- und Verbotspositionen steht, sondern das reine Streben nach Machterhalt und Erhalt der Deutungshoheit. Schließlich ist man als Geistlicher (damals) und Politiker (heute) auserwählt, den Leuten mitzuteilen, was sie zu denken zu haben. Da kann man gegenteilige Meinungen einfach nicht zulassen.

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