Die Kritiker der Vorratsdatenspeicherung sind schuld an dem Einschüchterungseffekt

Die Bundesregierung hat nun als Antwort (BT-Drucksache 16/11139, wegen unpraktischer Session-ID in der URL bitte selbst hier danach suchen, derzeit allerdings noch nicht online als PDF) auf eine Kleine Anfrage der FDP zum Thema Auswirkungen der Vorratsdatenspeicherung erstmals einige Zahlen genannt, wie intensiv die Vorratsdatenspeicherung schon von Repressionsbehörden genutzt wird.

Im Rahmen von annähernd 2.200 Ermittlungsverfahren haben Richter von Mai bis Juni 2008 die Offenlegung der Telefon- und Internetverbindungen von Menschen in Deutschland genehmigt. Das ergab eine Kleine Anfrage der FDP-Innenexpertin Gisela Piltz an die Bundesregierung, die der Berliner Zeitung vorliegt. In 934 dieser Verfahren nutzten die Ermittler die Vorratsdaten. Bei 577 weiteren Verfahren liegen keine Angaben darüber vor, ob die Ermittler auf die Vorratsdaten tatsächlich zugegriffen hätten. In 96 Fällen blieb das Auskunftsersuchen der Staatsanwaltschaft ohne Ergebnis.

Wie man sieht, wird das Instrument der VDS schon intensiv genutzt.
Interessant an der Stellungnahme der Bundesregierung ist auch die Antwort auf Frage 7, die ich hier mal vollständig zitiere.

7. Wie bewertet die Bundesregierung die Ergebnisse der forsa-Umfrage vom Juni 2008 insbesondere unter dem Aspekt, den auch das BVerfG in seiner Entscheidung vom 27. Februar 2008 zu heimlichen Online-Durchsuchungen (BVerfG, NJW 2008, 822) angesprochen hat, dass “die Furcht vor Überwachung [...] eine unbefangene Individualkommunikation verhindern kann” und mithin die Bürgerinnen und Bürger ihr Gesprächsverhalten ändern?

Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Speicherungspflichten keinen unzulässigen “Einschüchterungseffekt” erzeugen. Ein solcher Einschüchterungseffekt wurde auch früher nicht wahrgenommen, obwohl bereits vor der Einführung von Flatrates vergleichsweise viele Daten im Rahmen privatrechtlicher Vertragsverhältnisse zwischen Kunden und Telekommunikationsunternehmen gespeichert wurden, für die gesetzliche Zugriffsmöglichkeiten der Behörden bestanden. Das Bundesverfassungsgericht hat allerdings anerkannt, dass staatliche Eingriffe in die private Kommunikation auch jenseits formaler Rechtswirkungen so ausgestaltet sein können, dass sie den aus dem Allgemeinen Persönlichkeitsrecht, insbesondere dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, abgeleiteten Schutz vor einem “Einschüchterungseffekt” auslösen können (BVerfGE 113, 28, 45 f.). Bei der Einordnung einer solchen Wirkung kann jedoch nicht allein auf das subjektive Empfinden von Adressaten einer Regelung abgestellt werden. Die abschreckende Wirkung kann ein faktischer Eingriff nur erzeugen, wenn sie – wie jede andere Form des Eingriffs auch – dem Staat bzw. dem Gesetzgeber zuzurechnen wäre. Dies setzt ein zutreffendes Verständnis des Inhalts der angegriffenen Regelungen voraus, auf dem die abschreckende Wirkung gründen müsste. Wirkungen, die aus einer verzeichnenden Darstellung gesetzlicher Regelungen resultieren (vgl. zur Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung: Rath, “Freiheit statt Angst”, Kommentar in: die tageszeitung vom 2. Januar 2008, “Horrorszenarien”, “maßlose Übertreibung”), erscheinen nicht geeignet, Grundlage für einen verfassungsrechtlich relevanten “Einschüchterungseffekt” zu bieten.

Die Bundesregierung erinnert daran, dass die in Bezug genommene Meinungsumfrage nach Angaben des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung von diesem, dem eco-Verband der deutschen Internetwirtschaft, dem Deutschen Fachjournalisten-Verband und der JonDos GmbH in Auftrag gegeben wurde. Die Webseite des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung suggeriert indessen beispielweise, dass die gespeicherten Daten dem Staat ohne weiteres, also ohne das Dazwischentreten weiterer Befugnisnormen zur Verfügung stünden. Auch findet sich dort die unrichtige Behauptung, dass Anonymisierungsdienste verboten werden sollen, ferner ein Plakat, auf dem es heißt: “Flirten, lästern, tratschen … und alles wird protokolliert” (vgl. http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/46/42/lang,de/). Damit wird durch unrichtige und verzerrende Darstellungen erst der Effekt erzeugt, der dem kritisierten Gesetz unterstellt wird (vgl. dazu Rath, “Aus Angst wird weniger telefoniert”, die tageszeitung vom 6. Februar 2008, S. 3: “Die Umfrage ist also eher ein Beleg dafür, welche Folgen die übertriebene Öffentlichkeitsarbeit der Kritiker haben kann.”).

Die Bundesregierung erinnert im Übrigen an die langen und intensiven Diskussionen, die der Einführung der sogenannten Vorratsdatenspeicherung sowohl auf europäischer Ebene als auch innerstaatlich vorangegangen sind. Der Umstand, dass die sogenannte Vorratsdatenspeicherung eine weitgehend umfassende Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten nahezu aller Bürgerinnen und Bürger beinhaltet und damit eine Vielzahl von Personen betrifft, war in dieser Diskussion ein ganz wesentlicher Aspekt. Er hat der Bundesregierung Veranlassung gegeben, bereits auf europäischer Ebene durch konsequentes Verhandeln erfolgreich durchzusetzen, dass der Umfang und die Dauer der in § 113a TKG innerstaatlich umgesetzten Speicherungspflichten auf das unabdingbar erforderliche Maß begrenzt wurden.

Durch die in § 113b Satz 1 TKG enthaltenen Verwendungsregelungen nebst “Zitiergebot” wird zudem sichergestellt, dass eine Beauskunftung von nach § 113a TKG gespeicherten Daten nur aufgrund einer jeweils zu schaffenden gesetzlichen Regelung, die ihrerseits den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügen muss, ermöglicht werden kann.

Da muß man erstmal draufkommen, daß erstens die Kritik an der VDS unrichtig und verzerrend ist und zweitens durch diese Kritik erst ein Einschüchterungseffekt der Bevölkerung ermöglicht wird. Daß das Flirten, lästern, traschen-Plakat eine Auseinandersetzung mit einem älteren Plakat des Deutschen Bundestages ist, scheint der Bundesregierung irgendwie entgangen zu sein.

3 Kommentare

  1. Mephane  am 4/12/08 um 20:19

    Sicher, dass das Plakat (http://www.heise.de/tp/r4/artikel/25/25080/25080_1.jpg) nicht von Ihnen stammt, Herr ZAF? Es kommt nahe an Ihre satirischen Qualität heran, und hat zusätzlich den Realsatire-Bonus. ;)

  2. Zenzizenzizenzic Armee Fraktion  am 4/12/08 um 23:30

    Als das Plakat veröffentlicht wurde, Herr Mephane, hatte ich noch gar keinen Computer bzw. nur einen einfachen zur Textverarbeitung. Wenn ich mich recht entsinne, wurde das Plakat im Zeitraum des Beitritts der sogenannten Neuen Bundesländer veröffentlicht, um denen da drüben mal zu zeigen, wie toll es hier doch ist und was es hier neben Bananen noch so gibt. Mittlerweile sind wir ja nur noch Bananenrepublik.

  3. Jens Müller  am 7/12/08 um 21:40

    Diese Selbstbeweihräucherung wurde mit unseren Steuergeldern finanziert? Naja, immerhin zahlt sich die Investition ja jetzt aus :-)

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