Wenn Du dieses Zeichen siehst…
Das kürzlich von der geliebten Bundesregierung für die ZAF-Webseite verliehene Unbedenklichkeitssiegel verpflichtet natürlich. Zu was, weiß ich ad hoc auch nicht.
Aus gewohnt gut unterrichteten Kreisen wurde der ZAF ein Plakat zur aktuellen Online-Schutzwall-Aktion der geliebten Bundesregierung zugespielt. Daß dabei ein bewährtes Motiv von vor über 68 Jahren aufgegriffen wird, zeigt nur, wie ernst der geliebten Bundesregierung der Schutz der Bevölkerung am Herzen liegt.

Denn wie der Bundeswirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg so richtig bemerkte: “Es ist das schiere Grauen, das man hier konstatieren muss.” Also im Internet, nicht was die Politik der geliebten Bundesregierung angeht. Selbstkritik ist Politikern trotz korrekter Beschreibungen völlig unbekannt.
Deren Politik stellt nur eine längst überfällige Weiterentwicklung von überkommenen Vorstellungen von Rechtsstaat und Demokratie dar. Endlich werden alte Zöpfe abgeschnitten. Nie war seit 1933 eine deutsche Regierung so progressiv. Nehmen wir z.B. die Unschuldsvermutung. Dieses antiquierte Hemmnis brauchen staatliche Repressionsbehörden so dringend wie Sie oder ich einen Kropf gebrauchen können. Nämlich gar nicht. Die Unschuldsvermutung behindert nur überfällige Ermittlungen gegen Kinderschänder, Cyberkriminelle oder Terroristen.
Umso erfreulicher ist, daß die Bundesregierung mit dem heute vom Kabinett verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Zugangserschwernis für sogenannte kinderpornografische Webseiten diese auch gleich mit abschafft.
Sehen Sie, zukünftig müssen Sie nachweisen, daß Sie unschuldig sind respektive daß Sie nur aus Versehen oder über eine automatische Weiterleitung derartige Webseiten aufgerufen haben. Da erinnern Sie sich nach einigen Tagen und hunderten von aufgerufenen Webseiten ganz, ganz bestimmt dran, bei welchen Seiten das der Fall war. Und daß man da anderen etwas unterschieben könnte, ist nur Greuelpropaganda von pseudo-bürgerrechtsengagierten hysterischen Pseudo-Computerexperten.
Vielmehr führt die geliebte Bundesregierung mit dem Gesetzesentwurf so eine Art Erbsünde für das Internet ein. Jeder könnte ein potentieller Krimineller sein, der eine Webseite der geheimen Liste aufgerufen hat. Wie weit das Konzept der Erbsünde die katholische Kirche gebracht hat, dürfte bekannt sein. Als Ablaßhandel für Internetsünden werden fürderhin jubelnde Lobpreisungen der geliebten Bundesregierung eingeführt.
Wenn Sie nun zukünftig ob all dieser Unsicherheiten und Kriminalisierungsmöglichkeiten auf das Internet verzichten und wieder auf die jahrzehntelang bewährte, leicht kontrollierbaren Medien wie Presse, Funk und Fernsehen vertrauen, dann wird Ihnen diese kurze Zeit eines freien, unregulierten Internets sowieso bald wie ein ferner Fiebertraum vorkommen. Es lebe die geliebte Bundesregierung!
[Nachtrag: Der Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen findet sich hier.]
3 Kommentare
Mephane am 23/4/09 um 08:57
Erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts hat der Vatikan den Index Librorum Prohibitorum aufgehoben, die “Liste verbotener Bücher”, d.h. von der Kirche für ihre Schäfchen verboten. Die prinzipiell korrekte, pragmatische Begründung: Es gibt inzwischen zuviele Bücher, und die Liste würde eher Werbung für die entsprechenden Werke machen.
Vielleicht gibt es ja bald das alternative Gütesiegel “Unabhängige Meinungsäußerung - nur echt auf der deutschen Zensurliste”.
Natürlich würden die Seiten der ZAF niemals dieses Gütesiegel erhalten, da sie ja bereits das viel wertvollere Unbedenklichkeitssiegel der geliebten Bundesregierung tragen.
Zenzizenzizenzic Armee Fraktion am 23/4/09 um 14:21
“Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.”
Das ist doch nur ein Beruhigungssurrogat, Herr Kreuvf. Andere Abhilfe ist in dem weltweit besten Rechtsstaat (frei nach Wiefelspütz) immer möglich. Und wenn das letztinstanzliche Gericht nicht so entscheidet, wie Sie oder ich es für richtig hielten, dann berechtigt das kaum zur Anwendung des Artikel 20 Absatz 4. Denn natürlich gilt hier die Meinung der Richter.
Artikel 20 Absatz 4 GG ist also kaum mehr als Opium fürs Volk.Falls sich doch ein Widerstand formierte, der - oh Schreck, und für Deutsche fast undenkbar - zum erfolgreichen Umsturz des Systems führte, dann ist das GG und was darin steht eh egal, da dann die “Siegerjustiz” gälte und eine Verurteilung wegen des Widerstandes sowieso obsolet wäre.
“Unabhängige Meinungsäußerung” ist das nicht ein Widerspruch in sich selbst? Ist Meinung nicht immer abhängig von der Person, die sie tätigt? Meinungen sind doch keine objektiv validierbaren Fakten wie z.B. das Diamant härter als Kohle ist.






Kreuvf am 22/4/09 um 19:23
Wow, das ist echt unfassbar wie schnell das momentan voranschreitet. Das macht mir mehr Angst vor der Zukunft als sämtliche Terrorismusankündigungen und -laienspieltruppen aus Geheimdienstkreisen.
Am Ende bleibt nur noch Artikel 20, Absatz 4 des Grundgesetzes, falls Karlsruhe uns da nicht raushauen sollte. :(