Eine Auswertung der Internetkommunikation wird stattfinden

Die geliebte Bundesregierung verwirklicht nun im Stechschritt quasi mit Siebenmeilenstiefeln die Realisierung eines für alle Nutzer sicheren Deutschlandnetzes, bei dem der Nutzer zu seiner eigenen Sicherheit nur auf vom BKA nach den Vorgaben der geliebten Bundesregierung geprüfte Seiten zugreifen (diese kann man z.B. am goldenen Unbedenklichkeitssiegel erkennen) sollte. Endlich bleibt uns allen die Entscheidung erspart, welche von den vielen Milliarden Internetseiten man tagtäglich besuchen soll. Denn das Angebot wird fortan erheblich schrumpfen, wenn Klicks auf bislang unbekannte Seiten vermieden werden. War das Internet bisher sozusagen ein Supermarkt mit einem unüberschaubaren Angebot an pluralistischer Meinungsvielfalt, wird es zukünftig mehr einem Discounter mit einem überschaubaren Angebot gleichgeschalteter Meinungen ganz im Sinne der geliebten Bundesregierung gleichen. Von nicht vom BKA für unbedenklich erklärten Seiten droht nach Informationen von Ulrich Staudigl, Sprecher im Bundesjustizministerium, fortan Gefahr.

Staudigl bestätigte in diesem Kontext, dass jeder Nutzer mit Strafverfolgung rechnen muss, wenn er dabei beobachtet wird, eine geblockte Webseite abzurufen: Ein “aufgrund der Umleitung zur Stoppseite erfolgloser Versuch, eine Internetseite mit kinderpornographischem Material aufzurufen, erfüllt die Voraussetzungen dieses Straftatbestands und begründet daher den für strafrechtliche Ermittlungen notwendigen Anfangsverdacht”. Die Unschuldsvermutung gelte aber weiterhin, denn “den Nachweis des Vorsatzes müssen selbstverständlich die Strafverfolgungsbehörden führen”.
Falls das Gesetz wie geplant in Kraft tritt, sollte sich allerdings jeder Internetnutzer genau überlegen, ob er noch unbekannte Webadressen ansurft. Geriete man etwa versehentlich oder durch böswillige Hinweise provoziert zu einem Stoppschild, würde dann de facto eine Hausdurchsuchung oder Schlimmeres drohen. Auch dies bestätigte Staudigl: “Ob und gegebenenfalls wer sich strafbar gemacht hat, wird regelmäßig erst durch die sich daran anschließenden strafrechtlichen Ermittlungen geklärt werden können.”

Aufrechte Staatsbürger sollten sich da auch nicht von den Äußerungen der Bundeszensurministerin, Ursula von der Leyen, verwirren lassen, die diese in einem Interview im öffentlich-rechtlichen Staatsrundfunk als Kopf der Woche (Fisch will schwimmen, Köpfe müssen rollen) getätigt hat.
Völlig korrekt stellt sie zwar diejenigen, die mit wenigen Mausklicks einen anderen als den DNS-Server ihres Providers in den Netzwerkeinstellungen einstellen und damit die Zensur-Politik der geliebten Bundesregierung sabotieren, als technisch versierte schwer Pädokriminelle dar, “geschult in diesem widerwärtigen Geschäft”, verneint dann aber, daß man sich mit einem zufälligen Klick auf das Stopp-Schild strafbar mache.
Zu dem Interview gibt es hier einen eigenen Artikel.

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